Blower Door

Blower Door Minneapolis

Die luftdichte Gebäudehülle ist eine wichtige Voraussetzung für das energiesparende Gebäude und für die Vermeidung von Bauschäden durch Feuchteeintrag in die Baukonstruktion. Dies ist wichtig sowohl für Neubauten als auch für Baumaßnahmen im Bestand. Insbesondere bei den Passivhäusern wird auf die Luftdichtheit der Gebäudehülle ein hoher Wert gelegt (die Luftwechselrate (n50) darf 0,6 h–1 nicht überschreiten).


Die Luftdichtheit der Gebäude kann man mit einem Blower Door Messgerät prüfen. Die Dichtheit der Gebäudehülle wird üblicherweise durch eine Unterdruckmessung beschrieben. Dem Gebäudeinneren wird Luft entzogen, wobei infolge des so entstandenen Unterdrucks an den Fehlstellen Luft nachströmt. Die Überdruckmessung kann als Ergänzung zur Unterdruckmessung angesehen werden. Durch den Ventilator wird Luft in das Haus eingeblasen, die dort eine Druckerhöhung bewirkt. Die Luft verlässt durch die Fehlstellen das Gebäude. Luftwechselraten geben Aufschluss über Undichtigkeiten in der Gebäudehülle, die während der Blower Door Messung geortet und anschließend gezielt beseitigt werden können.


Die Blower Door Messung ist seit 1998 anerkannte Regel der Technik, die luftdichte Gebäudehülle ist eine Anforderung der Energieeinsparverordnung (EnEV): Nach DIN EN 13829:2001-02 bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa darf die Luftwechselrate (n50) bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen 3,0 h–1 und bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h–1 nicht überschreiten.


Die Nachweisführung ist Bestandteil jeder Nachhaltigkeitszertifizierung und des Energie Monitorings. Die Nachhaltigkeitszertifizierung nach BNB/DGNB wurde 2013 verpflichtend für öffentliche Gebäude eingeführt.


Quelle und weitere Informationhttp://www.blowerdoor.de/Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014DIN 4108-7: 2011-01


Verleih – RückgabeDas Minneapolis Blower Door Messgerät können Sie bei Prof. Martin Wollensak im Büro 1.402 ausleihen. Die Länge der Ausleihzeit erfolgt nach Vereinbarung.


VerwendungszweckDer Leihnehmer bestätigt, dass das ausgeliehene Messgerät ausschließlich zu Forschungszwecken im Rahmen des Studiums an der Fakultät Gestaltung, Hochschule Wismar genutzt wird. Das Leihobjekt darf weder zur Nutzung an unberechtigte Dritte weitergegeben, noch vermietet oder verkauft werden.


PflegeDer Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihobjekt. Der ausgeliehene Gegenstand wird sauber und funktionstüchtig ausgegeben und ist in diesem Zustand wieder zurückzugeben. An dem Leihobjekt dürfen keine irreversiblen, technischen Veränderungen vorgenommen werden.


HaftungSollte das Leihobjekt durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Leihnehmer für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass das Leihobjekt verloren geht. Der Leihnehmer verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlsschutz zu sorgen.

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